Ob in Vorabendkrimis oder True-Crime-Podcasts, die Ausdrücke „Haussuchung“ und „Hausdurchsuchung“ werden (durchaus korrekt) gleichbedeutend verwendet. Doch scheinen die Synonyme nicht so recht zueinander zu passen. Und wirklich: Auch der Sprecher des Mittelalters kannte die „hussuoconge“, allerdings meinte dies nicht etwa das eher harmlose „Durchsuchen“, vielmehr das „Heimsuchen“, das gewaltsame, von schlimmen Gewalttaten begleitete Eindringen in einen Wohnbereich – ein Verbrechen also, auf das die Todesstrafe stand. Zunehmend trat daneben die bekannte Bedeutung, wie etwa in der preußischen „Standungs-Ordnung“: „wann ... einiger verdacht entstünde, dass von den gestrandeten ... gütern etwas unterschlagen worden, so müssen die inspectores ... fleißige haussuchung anstellen.“